Hausbau als Ausbauhaus - Hinweise über Ausbauhäuser
Das „Ausbauhaus“ ist ein Haus, welches man ausbauen muss. Diese Aussage halten nicht nur Sie für schwammig. Weil man unter Ausbauhäusern alles mögliche verstehen kann, werden unter dem Begriff auch Häuser angeboten, die besser die Bezeichnung "Mitbauhaus" oder "Rohbau" tragen sollten.
Einzig klar ist, das es sich um ein Fertighaus oder Massivhaus handelt, bei dem der Innenausbau ganz oder teilweise vom Bauherren übernommen wird. Demnach sollte es sich um einen geschlossenen Rohbau handeln. Weil ein Rohbau auch recht unterschiedlich angeboten wird (ohne Fenster und Dach) sollten bei einem Ausbauhaus doch wenigstens die Außenwände, tragenden Wände (bei Massivbau), Fenster, Eingangstür und das Dach fertig gestellt sein.
Ausbauhausangebote resultieren aus der Überlegung, dass Bauherren mit wenig Eigenkapital durch Eigenleistungen eine Baufinanzierung ermöglichen können. Suggeriert wird eine Kostenersparnis bei Hausbau mit Eigenleistung, die aber auch schnell zur Kostenfalle werden kann. Bei Eigenleistungen gilt, sich die folgenden Fragen ehrlich zu beantworten:
Bin ich selbst oder die Bauhelfer für die erforderlichen handwerklichen Tätigkeiten qualifiziert ?
Habe ich genügend Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn die auch zum richtigen Zeitpunkt abkömmlich sind ?
Sind die Kosten für Baustoffe, Haustechnik und dergleichen angemessen kalkuliert ?
In vielen Fällen wird die Kostenersparnis überschätzt, der Aufwand für die Bauherren unterschätzt. Wer "nur" 10.000 Euro Baukosten reduzieren will, muss ca. 1200-1400 Arbeitsstunden aufbringen. Weil bei Eigenleistungen die Lohnnebenkosten sowie die Risiko- und Gewinnmarge des Bauunternehmers oder Handwerkers entfallen, kann man etwa 7-8 Euro als Arbeitsstundensatz ansetzen. Wenn wir davon ausgehen, dass der Bauherr zwei Bauhelfer hat, so teilen sich diese 3 die Arbeitsstunden. Ausgehend von 1200 Stunden entfallen auf jeden 400 Arbeitsstunden in der Freizeit. Nicht berücksichtigt wurde hier, dass Eigenleistungen die Bauzeit bis zum Dreifachen der Normzeiten überschreiten können.
Ausbauhäuser sind nur dann eine Kostenersparnis, wenn Bauhelfer und Bauherren gute handwerkliche Fähigkeiten, Erfahrung und die notwendige Ausdauer haben. Schließlich arbeiten Sie und Ihre Mitstreiter in ihrer Freizeit, die im Regelfall sowieso schon eng bemessen ist. Gewerke wie Putzarbeiten, Heizungsinstallation, Elektroinstallation und Sanitärinstallation sind Gewerke, die Fachleute in der Regel weitaus professionelle ausführen können als Laien. Befinden sich in Ihrem Bekanntenkreis keine Fachleute, so ist der Zeitgewinn durch Vergabe an Handwerker wertvoller, als die vermeintliche Ersparnis durch Eigenleistung. Zudem erhalten Sie bei Ausführung durch Handwerksfirmen eine Gewährleistung.
Wichtig ist, dass der Wert der Eigenleistung richtig angesetzt wird. Wenn Sie Eigenleistungen anrechnen, dann müssen die Materialien berücksichtigt werden. Dafür ein Beispiel:
Die Bauherr/in hat im Rahmen der Baufinanzierung Eigenleistungen mit 40.000 Euro angesetzt. Selbst wenn die Eigenleistung der Höhe nach korrekt kalkuliert wäre, darf nicht übersehen werden das die notwendigen Baumaterialien ca. 50% ausmachen. Würde man dies in der Finanzierung nicht berücksichtigen, wäre eine Finanzierungslücke von 20.000 Euro. Wichtig ist also, Eigenleistungen realistisch zu berechnen und dabei die Materialkosten nicht in die Eigenleistungen einzurechnen.
Unabdingbar ist, dass der Bauherr seine Helfer bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft beitragspflichtig zu versichert. Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Bauhelferversicherung verbessert werden, denn die Bau-Berufsgenossenschaft leistet nicht besonders umfangreich, dafür aber recht günstig.
Für die Versicherungspflicht und damit verbundene Meldepflicht ist es unerheblich, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Bezahlung mitarbeiten. Für die Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft genügt die Angabe der Personen und die Arbeitsleistungen, die diese Personen ausführen.
Verstöße gegen die Melde- und Nachweispflichten können nicht nur mit Bußgeld geahndet werden, es drohen auch Ansprüche der Berufsgenossenschaft, wenn es zu einem Schadensfall beim Hausbau kommt. Bauherr/in sind von Pflichtversicherung ausgenommen, können sich aber freiwillig versichern.
Hier erhalten Sie Ihr Haus auch als Ausbauhaus

Der Leistungsumfang ist bei uns klar definiert und am Besten zu beschrieben, indem wir Ihnen die Eigenleistungen aufzählen, die ein Ausbauhaus umfassen würde:
Trockenbau
Isolierung der Dachschrägen / Kehlbalkendecke (Decke zum Spitzboden)
Fliesenarbeiten
Innentüren
Sanitärobjekte
Malerarbeiten
Fußbodenbeläge
Außenanlagen
Hausanschlusskosten
Wenn Sie gern mehr als die aufgeführten Eigenleistungen erbringen können, kann das selbstverständlich vereinbart werden.
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